Nutzungsbedingungen & Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV)
Gültig für die Nutzung von Zeiterfassung24.ch durch Schweizer KMU und Organisationen
Teil A: Allgemeine Nutzungsbedingungen
1. Vertragsgegenstand und Unentgeltlichkeit
Zeiterfassung24.ch stellt registrierten Betrieben eine cloudbasierte Software zur Dokumentation von Arbeitszeiten, Pausen und Absenzen zur Verfügung. Die Grundfunktionen zur Erfüllung der gesetzlichen Zeiterfassung nach Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1 werden Schweizer Betrieben dauerhaft zu 100 % kostenlos zur Verfügung gestellt.
2. Registrierung und Pflichten des Nutzers
Der Inhaber verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen Angaben bei der Registrierung und zur sicheren Aufbewahrung der Zugangsdaten. Das Teilen von Benutzerkonten ist unzulässig. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass die erfassten Zeiten den betrieblichen Tatsachen und den anwendbaren arbeitsrechtlichen Bestimmungen (ArG, ArGV 1, Gesamtarbeitsverträge) entsprechen.
3. Verfügbarkeit und Wartung
Wir streben eine hohe zeitliche Verfügbarkeit der Plattform an. Notwendige Wartungsarbeiten werden vorzugsweise ausserhalb der regulären Arbeitszeiten durchgeführt. Da es sich um ein unentgeltliches Angebot handelt, besteht kein Anspruch auf unterbrechungsfreien Betrieb oder bestimmte Service-Level-Agreements (SLA).
Teil B: Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV nach Art. 9 revDSG)
Dieser Auftragsbearbeitungsvertrag gilt zwischen dem registrierten Betrieb (nachfolgend «Auftraggeber» bzw. «Verantwortlicher») und der Betreiberin von Zeiterfassung24.ch (nachfolgend «Auftragsbearbeiter») und regelt die Pflichten bei der Bearbeitung von Personendaten.
1. Gegenstand und Weisungsgebundenheit
Der Auftragsbearbeiter bearbeitet Personendaten der Mitarbeitenden des Auftraggebers ausschliesslich im Rahmen der Bereitstellung der Software Zeiterfassung24.ch und gemäss den vertraglichen Vereinbarungen. Eine Bearbeitung zu eigenen Zwecken oder eine Weitergabe zu Werbe- oder eigenen Zwecken Dritter findet nicht statt.
2. Art der verarbeiteten Daten
Gegenstand der Bearbeitung sind Personalstammdaten (Name, Funktion, Pensum, Login), Arbeitszeitdaten (Start, Ende, Pausen), Absenzdaten (Ferien, Krankheit, Unfall, Ruhetage) sowie sicherheitsrelevante Systemprotokolle (Audit-Log).
3. Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)
Der Auftragsbearbeiter gewährleistet ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau durch folgende technische und organisatorische Massnahmen:
- Zutritts- und Standortkontrolle: Hosting in modernen, nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren am Standort Frankfurt / Deutschland (Hostinger) mit physischer Zutrittskontrolle.
- Zugangskontrolle: Starke Authentifizierung, Passwort-Hashing mit Bcrypt, optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), Sitzungs-Timeout.
- Zugriffskontrolle & Mandantentrennung: Strikte Trennung der Mandantendaten auf Datenbankebene über automatische globale Filter (Fail-closed-Architektur). Rollenbasiertes Rechtesystem (Owner und Employee).
- Weitergabekontrolle: Ausschliessliche verschlüsselte Datenübertragung via TLS 1.3 / HTTPS. Keine Einbindung externer Tracker oder Werbenetzwerke.
- Eingabekontrolle & Revisionssicherheit: Manipulationssicheres Audit-Log mit kryptografischer SHA-256-Hashkette für alle sicherheitsrelevanten Vorgänge gemäss Art. 46 ArG.
- Verfügbarkeitskontrolle & Backups: Tägliche, verschlüsselte Datensicherungen (AES-256) mit automatischer Aufbewahrungsbegrenzung.
4. Unterauftragsbearbeiter
Als Unterauftragsbearbeiter für das Web- und Datenbank-Hosting wird die Hostinger International Ltd. (Serverstandort Frankfurt / Deutschland) beigezogen. Für Deutschland und die Staaten der EU hat der Schweizer Bundesrat in Anhang 1 DSV einen angemessenen Datenschutz festgestellt.
5. Gesetzliche 5-Jahres-Aufbewahrung, Löschung & 30-Tage-Backup-Frist
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nach Art. 46 ArG und Art. 73 Abs. 2 ArGV 1 ermöglicht die Plattform den Export aller Monats-Stundenzettel und verlangt vor einer endgültigen Kontolöschung den vollständigen Download des 5-Jahres-Archivs.
Bei Ausführung der endgültigen Mandantenlöschung werden alle Betriebs- und Personendaten unverzüglich aus der Primärdatenbank und dem Dateisystem gelöscht. In den automatisierten Sicherheits-Backups rotieren die Daten rollierend heraus und sind nach spätestens maximal 30 Tagen restlos vernichtet.
Stand: Version 1.0 (Oktober 2026) · Zeiterfassung24.ch
Inhaber können diesen AVV in ihrer Betriebsverwaltung jederzeit als signiertes PDF herunterladen.