Arbeitszeiten, Pausen und Ferien erfassen – einfach und kostenlos
Zeiterfassung24 ist die moderne Web-Applikation für Schweizer Handwerksbetriebe und KMU. Dokumentieren Sie Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausenlagen ab 30 Minuten und wöchentliche Ruhetage zuverlässig gemäss den Vorgaben von Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1.
Keine Kreditkarte erforderlich. Sofort startklar im Webbrowser auf Smartphone, Tablet und PC.
Digitale Stempeluhr und Cockpit
Reduziert auf das Wesentliche: Klare Zahlen, sofortige Übersicht und minutengenaue Salden.
Gleitzeit- & Überstundensaldo
+14:30 Std.
Berechnet nach kantonalem Feiertagskalender und Pensum.
Verbleibender Feriensaldo
16,5 Tage
Inklusive Vorjahresübertrag und Pro-rata-Anspruch.
Pausenwächter nach Art. 15 ArG
07:30 – 17:00
Pause: 45 Min. (12:00–12:45) · Nettoarbeitszeit 08:45 Std.
Gesetzliche Zeiterfassung nach Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1
In der Schweiz verpflichtet das Arbeitsgesetz (ArG) Arbeitgeber zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit ihrer Angestellten. Ziel des Gesetzes ist der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Zeiterfassung24 unterstützt Ihren Betrieb bei der lückenlosen und einfachen Erfüllung dieser Dokumentationspflichten:
Arbeitsblöcke & Lage der Pausen
Erfassung von Beginn und Ende jedes Arbeitseinsatzes. Pausen ab 30 Minuten werden mit zeitlicher Lage dokumentiert (Art. 73 Abs. 1 lit. c ArGV 1).
Wöchentliche Ruhetage & Ersatzruhetage
Arbeitsfreie Sonntage und Samstage sowie gewährte Ersatzruhetage werden im Monatsblatt automatisch ausgewiesen (Art. 73 Abs. 1 lit. d ArGV 1).
Kantonale Feiertage aller 26 Kantone
Automatischer Feiertagskalender für jeden Schweizer Kanton inklusive Berücksichtigung von halben Feiertagen und eigenen Betriebsferien.
Fünf Jahre gesetzliche Aufbewahrung
Arbeitszeitnachweise müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Erstellen Sie vollständige Jahres- und 5-Jahres-Archive mit einem Klick.
Die Kernfunktionen für Ihren Betrieb im Überblick
Alles, was kleine und mittlere Betriebe für eine ordnungsgemässe Personaladministration brauchen.
Präzise Stempeluhr und Pausenwächter
Mitarbeitende stempeln Arbeitszeiten live mit einem Klick oder tragen Einsätze nachträglich über die Schnelleingabe ein. Der integrierte Pausenwächter prüft Arbeitszeiten ab 5,5 bzw. 7 bzw. 9 Stunden automatisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Mindestpausen nach Art. 15 ArG.
Saldenberechnung und kantonale Feiertage
Überstunden und Ferientage werden taggenau und rundungsfrei berechnet. Bei Teilzeit oder unterjährigem Eintritt wird das Ferienguthaben automatisch pro rata temporis ermittelt. Gesetzliche Feiertage des Betriebskantons werden automatisch als Soll-Gutschrift berücksichtigt.
Druckfertiger PDF-Monatsbericht und 5-Jahres-Archiv
Auf Knopfdruck erhalten Arbeitgeber und Mitarbeitende druckfertige Monats-Stundenzettel zur Vorlage bei Kontrollen oder für die Lohnbuchhaltung. Alle Berichte können als CSV für Schweizer Tabellenkalkulationen exportiert oder als gesichertes ZIP-Archiv archiviert werden.
Datenschutz nach revDSG und sichere Mandantentrennung
Jeder Betrieb arbeitet in einem isolierten Mandantenbereich. Sensible Abwesenheitsnotizen werden in der Datenbank mit AES-256 verschlüsselt. Alle sicherheitsrelevanten Vorgänge werden in einem manipulationssicheren Audit-Log mit SHA-256-Hashkette protokolliert.
Unterstützt durch unsere Schweizer Fachplattformen
Zeiterfassung24 finanziert sich nicht über Gebühren oder den Verkauf von Nutzerdaten, sondern über gezielte Eigenwerbung für unsere eigenen spezialisierten Schweizer Online-Portale:
Handwerker-Netzwerk
artisan24.ch
Das Schweizer Verzeichnis für geprüfte Handwerksbetriebe und Bauprofis in allen Regionen.
Gebäudetechnik
gebaeudeportal.ch
Fachportal für Haustechnik, Gebäudeautomation, Sanitär, Heizung und energieeffiziente Sanierungen.
Datenschutz für KMU
revdsg24.ch
Rechtssichere Dokumentation und Vorlagen nach dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).
Häufige Fragen zur Schweizer Zeiterfassung (FAQ)
Die wichtigsten Antworten zu Arbeitsgesetz, Kosten und Datensicherheit.
Ist Zeiterfassung24 wirklich dauerhaft kostenlos? ↓
Ja. Schweizer KMU nutzen alle Kernfunktionen dauerhaft zu 100 % kostenlos. Es gibt weder eine Grundgebühr noch Kosten pro Mitarbeiter oder versteckte Abos. Wir finanzieren die Plattform ausschliesslich über eigene Partner-Empfehlungen für Fachportale unseres Netzwerks.
Welche gesetzlichen Vorgaben nach ArG werden erfüllt? ↓
Das Schweizer Arbeitsgesetz (Art. 46 ArG) und die Verordnung 1 (Art. 73 ArGV 1) verlangen den Nachweis über geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten, Pausenlagen ab 30 Minuten sowie wöchentliche Ruhetage. Zeiterfassung24 ist exakt auf diese Dokumentationspflichten abgestimmt.
Wo werden die Daten gespeichert und gilt das revDSG? ↓
Unsere Server befinden sich bei Hostinger in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren am Standort Frankfurt / Deutschland. Der Schweizer Bundesrat hat für die EU in Anhang 1 DSV einen angemessenen Schutz festgestellt. Wir halten alle Vorschriften des revDSG ein und geben Daten zu keinem Zeitpunkt zu Werbe- oder eigenen Zwecken Dritter weiter. Hosting und Mailversand erfolgen ausschliesslich über weisungsgebundene Auftragsbearbeiter nach Art. 9 revDSG.
Wie funktioniert die 5-Jahres-Aufbewahrungspflicht? ↓
Arbeitszeitnachweise müssen in der Schweiz während fünf Jahren für die Aufsichtsbehörden aufbewahrt werden. Inhaber können jederzeit alle Monatsblätter und CSV-Dateien als ZIP-Archiv herunterladen. Das System verhindert ein versehentliches Löschen des Betriebs vor erfolgter Archivierung.
Jetzt Betrieb kostenlos einrichten und sofort starten
In weniger als zwei Minuten ist Ihr Betriebskonto startklar. Legen Sie Mitarbeitende an und erfassen Sie Arbeitszeiten gesetzeskonform, sicher und unkompliziert.